Geringfügige Änderung der UeO c «Stadel»
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Sonderbauvorschriften der UeO c «Stadel» im gemischt-geringfügigen Verfahren anzupassen. Hintergrund ist die geplante umfassende Sanierung des bestehenden Spielplatzes auf der Parzelle Nr. 906. Im Zuge der Aufwertung der Anlage sollen Parkmöglichkeiten an der Unteren Stadelstrasse geschaffen werden. Vorgesehen sind maximal sechs Abstellplätze mit einer Breite von höchstens 2.50 Metern ab öffentlichem Verkehrsraum. Diese befinden sich teilweise auf der Strassenparzelle (Nr. 907) sowie auf der Spielplatzparzelle (Nr. 906). Für die Realisierung der Parkfelder ist eine Ergänzung der bestehenden UeO-Vorschriften erforderlich.
Der Gemeinderat Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO c «Stadel» am 24. Juni 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Publikation der öffentlichen Auflage
Geringfügige Änderung der UeO e «Altersheim»
Der Gemeinderat beabsichtigt, auf Antrag der Eigentümerschaft die Sonderbauvorschriften der Überbauungsordnung (UeO) e «Altersheim» im gemischt-geringfügigen Verfahren anzupassen.
Mit der Anpassung soll dem Seniorama Oberhofen ermöglicht werden, künftig ein Wohngruppenkonzept mit überschaubaren Gruppengrössen von zwölf bis dreizehn Bewohnenden umzusetzen. Dafür sollen die Wohngeschosse mit zusätzlichen Gemeinschaftsräumen erweitert werden.
Die geplante Erweiterung im südwestlichen Bereich ragt über das bestehende Baufeld A hinaus und überschreitet die zulässige Gebäudelänge. Deshalb ist eine entsprechende Anpassung der Überbauungsordnung erforderlich.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. September 2026 bis am 26. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf und stehen zudem elektronisch zur Verfügung. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Publikation öffentliche Auflage