Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27.05.2026 die
Teilrevision des Personalreglements (Verlängerung Kündigungsfrist für Schlüsselfunktionen; Anpassung Gehaltsklassentabellen inkl. Einstufungen Gemeinderat gem. kant. Vorgaben infolge Teilrevision kant. Personalverordnung)
unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 01.01.2023 (OgR) per 01.07.2026 beschlossen.
Das teilrevidierte Personalreglement finden Sie untenstehend, es kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden.
Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Die Referendumsfrist läuft bis am 06.07.2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1'850 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).
Personalreglement 01.07.2026 - Überarbeitungsmodus